1951 wurde er zum Generalstaatsanwalt des Obersten Kassationsgerichtshofs und 1952 zu dessen ersten Präsidenten der Nachkriegszeit gewählt.[4]
Am 18. April 1948 wurde er zum Mitglied des Senats, dem Senato della Repubblica, gewählt und gehörte diesem bis zu seinem Tod am 20. Februar 1967 an. Während seiner Parlamentszugehörigkeit war er zunächst von Juni 1948 bis Juni 1953 Vizevorsitzender des Ständigen Ausschusses für Justiz und Genehmigungsverfahren sowie von Februar 1950 bis August 1953 Vorsitzender des Wahlausschusses.